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Mietwesen
Formulare im Mietwesen
Rechtliche Grundlagen
Mietzinserhöhungen (Art. 269d OR) und Kündigungen von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Geschäftsräume (Art. 266l bzw. Art. 298 OR) müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Im Kanton Zürich besteht ferner ab 1. November 2013 beim Abschluss eines neuen Mietvertrages über Wohnräume die Pflicht zur Verwendung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses gemäss Art. 270 Abs. 2 OR (§ 229b Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch). Für diese Mitteilungen müssen Sie ein vom Kanton Zürich erstelltes amtliches Formular oder ein durch die Direktion der Justiz und des Innern genehmigtes Formular verwenden.
Amtliche Formulare
Durch den Kanton Zürich erstellte Formulare können Sie elektronisch herunterladen oder bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ, Räffelstrasse 32, Postfach, 8090 Zürich) in Papierform bestellen.
Download als PDF
Genehmigung von eigenen Formularen
Vermieterinnen und Vermieter, welche nicht die amtlichen Formulare gebrauchen möchten, verwenden für diese Mitteilungen ein von ihnen selbst oder von einem privaten Anbieter gestaltetes Formular. Ein solches Formular muss aber vor seiner Verwendung von der Direktion der Justiz und des Innern genehmigt werden.
Inhalt
Der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt der Formulare wird in Art. 19 (Mietzinserhöhung/Anfangsmietzins) und Art. 9 (Kündigung) der eidgenössischen Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) wiedergegeben. Sie können sich auch am amtlichen Formular orientieren (gemäss Download oben).
Auf dem Formular muss folgender Genehmigungsvermerk angebracht werden: Formular genehmigt durch die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am ………………..“.
Soll das genehmigte Formular neben der Gesuchstellerin (z.B. XY AG) auch von anderen Personen verwendet werden, so ist folgender Genehmigungsvermerk auf dem Formular an-zubringen: „Formular der XY AG genehmigt durch die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am ………………..“
Vorgehen
Das zu bewilligende Formular ist schriftlich und im Doppel an folgende Adresse oder per E-Mail einzureichen:
Direktion der Justiz und des Innern
Generalsekretariat
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
kanzlei.gsji@ji.zh.ch
Die Genehmigung ist kostenlos.
Rechtsauskunft
Rechtsauskünfte im Bereich Miet- und Pachtrecht erteilen die Bezirksgerichte/Schlichtungsbehörden des jeweiligen Bezirks.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion der Justiz und des Innern
Generalsekretariat
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Telefon +41 43 259 46 24
E-Mail kanzlei.gsji@ji.zh.ch